Wer in Moers ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen möchte, sollte frühzeitig klären, welche Maklerkosten entstehen und wer sie übernimmt. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Für ihre Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer gelten bei bestimmten Immobilienkäufen gesetzliche Vorgaben.
Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei der Maklerprovision in Moers achten sollten, wie Sie Ihren Kostenanteil berechnen und welche Unterschiede bei der Provisionsteilung bestehen.
Das Wichtigste in Kürze zur Maklerprovision in Moers
- Für Moers gibt es keinen gesetzlich festgelegten Provisionssatz beim Immobilienkauf.
- Die tatsächliche Provisionshöhe wird im Maklervertrag vereinbart.
- Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten besondere Regeln zur Kostenverteilung, wenn der Käufer Verbraucher ist.
- Vereinbart der Makler mit beiden Vertragsparteien eine Provision, müssen sich Käufer und Verkäufer in gleicher Höhe verpflichten.
- Beauftragt nur eine Partei den Makler, kann sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen höchstens die Hälfte der Provision auf die andere Partei übertragen.
- Achten Sie bei Prozentangaben darauf, ob die Umsatzsteuer bereits enthalten ist.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Moers?
Die Maklerprovision wird beim Immobilienkauf üblicherweise als Prozentsatz des Kaufpreises vereinbart. Wie hoch sie für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Moers ausfällt, ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag. Einen verbindlichen kommunalen oder landesweiten Tarif gibt es nicht.
Ein mögliches Berechnungsmodell ist eine Provision von jeweils 3,57 % des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer für Käufer und Verkäufer. Zusammen ergibt das eine Gesamtprovision von 7,14 %. Diese Werte dienen hier ausschließlich als Rechenbeispiel und stellen keine Aussage über die konkreten Konditionen von Immobilien Volker Hönnscheidt dar.
Für Ihre Planung ist entscheidend, welchen Anteil Sie selbst tragen. Klären Sie deshalb vor Vertragsabschluss sowohl den Provisionssatz als auch die enthaltene Umsatzsteuer und die Zahlungsbedingungen.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Haus- oder Wohnungskauf in Moers?
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher greifen die besonderen Regelungen der §§ 656b bis 656d BGB. Dabei kommt es darauf an, mit wem der Makler einen Vertrag geschlossen hat.
Käufer und Verkäufer schließen jeweils einen Maklervertrag
Vereinbart der Makler mit beiden Parteien eine Provision, müssen sich Käufer und Verkäufer zur Zahlung in gleicher Höhe verpflichten. Eine unterschiedliche Verteilung, bei der beispielsweise der Käufer einen höheren Provisionssatz als der Verkäufer zahlt, ist in diesem Fall nicht zulässig.
Nur eine Partei beauftragt den Makler
Hat beispielsweise nur der Verkäufer einen Maklervertrag abgeschlossen, kann vereinbart werden, dass der Käufer einen Teil der Kosten übernimmt. Der Verkäufer muss dabei mindestens einen gleich hohen Anteil selbst tragen. Eine vollständige Übertragung seiner Maklerkosten auf den Käufer ist in diesem Fall nicht möglich.
Außerdem wird der Anspruch gegenüber dem Käufer erst fällig, wenn der Verkäufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist und ein entsprechender Nachweis erbracht wurde. Alternativ kann der Verkäufer die Provision vollständig selbst übernehmen.
Für welche Immobilien gilt die Provisionsteilung?
Die beschriebenen Schutzvorschriften betreffen den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Das ist für viele private Immobilienkäufe in Moers relevant.
Für unbebaute Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien gelten diese besonderen Vorgaben zur Provisionsteilung grundsätzlich nicht. Auch wenn der Käufer als Unternehmer handelt, greifen sie nicht. Hier kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen und die rechtliche Einordnung des jeweiligen Geschäfts an.
Wichtig: Ein Verbraucher muss die Immobilie nicht zwingend selbst bewohnen. Auch beim Kauf einer Eigentumswohnung als private Kapitalanlage können die Schutzvorschriften gelten.
Maklerprovision berechnen: Beispiel für einen Hauskauf in Moers
Angenommen, Sie kaufen ein Haus in Moers für 400.000 Euro. Im Beispiel wurde mit Käufer und Verkäufer jeweils eine Provision von 3,57 % inklusive Umsatzsteuer vereinbart.
| Käuferprovision | 400.000 Euro × 3,57 % | 14.280 Euro |
| Verkäuferprovision | 400.000 Euro × 3,57 % | 14.280 Euro |
| Gesamtprovision | 400.000 Euro × 7,14 % | 28.560 Euro |
Für den Käufer kommen in diesem Beispiel 14.280 Euro Maklerkosten zum Kaufpreis hinzu. Der Verkäufer berücksichtigt denselben Betrag bei der Berechnung seines Verkaufserlöses.
Die Zahlen sind beispielhaft gewählt und bilden weder einen typischen Hauspreis in Moers noch verbindliche Provisionskonditionen ab. Ihren eigenen Anteil berechnen Sie mit der Formel:
Kaufpreis × vereinbarter Provisionssatz ÷ 100 = Maklerprovision
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Eine Besichtigung allein löst noch keine Pflicht zur Zahlung einer Kaufmaklerprovision aus. Voraussetzung für den Provisionsanspruch ist grundsätzlich ein wirksamer Maklervertrag sowie ein Kaufvertrag, der infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande kommt.
Beim Immobilienkauf ist deshalb in der Regel der notarielle Kaufvertragsabschluss maßgeblich. Das konkrete Zahlungsziel ergibt sich aus den wirksamen Vereinbarungen. Wird ein Teil der Maklerkosten nach § 656d BGB auf die andere Vertragspartei übertragen, muss zusätzlich der erforderliche Zahlungsnachweis vorliegen.
Welche Leistungen umfasst die Maklerprovision?
Bei einem Immobilienverkauf in Moers übernimmt ein Makler je nach vereinbartem Leistungsumfang verschiedene Aufgaben: von der Einschätzung des Angebotspreises über die Aufbereitung der Unterlagen und die Vermarktung bis zur Organisation von Besichtigungen und Begleitung der Verhandlungen.
Für Eigentümer ist insbesondere eine nachvollziehbare Preisermittlung wichtig. Ob sich Ihre Immobilie beispielsweise in Hülsdonk, Schwafheim, Repelen oder im Moerser Zentrum befindet: Neben der Lage beeinflussen unter anderem Zustand, Ausstattung, Grundstück und energetische Eigenschaften die Bewertung.
Eine Immobilienbewertung hilft dabei, den Angebotspreis fundiert vorzubereiten. Welche Leistungen Ihr Makler konkret übernimmt, sollten Sie vor der Beauftragung gemeinsam besprechen.
Welche weiteren Kosten sollten Käufer und Verkäufer einplanen?
Für Käufer entstehen neben der Maklerprovision weitere Erwerbsnebenkosten, insbesondere Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten. Diese sollten bereits bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.
Verkäufer sollten prüfen, welche zusätzlichen Ausgaben in ihrem konkreten Fall entstehen können. Dazu zählen beispielsweise Kosten für benötigte Unterlagen, die Löschung bestehender Belastungen oder die vorzeitige Ablösung eines Darlehens.
Ihr Immobilienvorhaben in Moers: Lassen Sie uns über die nächsten Schritte sprechen
Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie in Moers oder möchten ein Haus oder eine Wohnung kaufen? Bei Immobilien Volker Hönnscheidt besprechen wir mit Ihnen, welche Leistungen wir übernehmen und welche Maklerkosten damit verbunden sind. So können Sie Ihr Vorhaben mit einem klaren Überblick angehen. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
